AGB´s - Gewerbliche Kunden (B2B)
Moritz LaserWorks, Inh. Rainer Mörz
AGB´s für gewerbliche Kunden (B2B) von Moritz LaserWorks
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner insbesondere in Bestellformularen haben keine Gültigkeit, falls wir diese nicht schriftlich anerkannt haben. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Digitale, fernschriftliche und telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben bzw. die Ware zur Auslieferung bringen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungstellung jeweils gültigen gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Lieferzeit und Versand
3.1 Alle genannten Lieferfristen werden von uns bestätigt und beginnen erst, wenn der Besteller alle von ihm zu beschaffenen Unterlagen beigebracht hat. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und grundsätzlich auch auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
3.2. Alle Sendungen werden von uns nach unserer Wahl versandt. Alle Sendungen erfolgen ab Werk. Die Versendung und der Transport erfolgen im Auftrage des Kunden. Mit der Übergabe der Sendung in Wolnzach oder Rohrbach, egal ob durch Selbstabholung oder Weiterleitung durch Post/ Bahn/ Paketdienst ist unsere Leistung erfüllt. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Empfänger, der auch etwaige Entsorgungskosten übernimmt. Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei unserem Lieferanten – wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzugs ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, auch nach § 326 BGB ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Besteller jedoch einen Schaden, kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe des nachgewiesenen Schadens, max. jedoch 50 v.H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht dem zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Die Beschränkung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. In allen Fällen, in denen ein Haftungsausschluss bei Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gemäß 3.3 Satz 1 nicht möglich ist, gilt jedenfalls die Haftungsbeschränkung nach 3.3 Satz 2.
4. Zahlungbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner sind wir berechtigt unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte sind immer ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Gewährleistung/ Haftung
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel müssen unverzüglich spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware, bei uns schriftlich eingehen. Dieses gilt auch für von uns an Kunden des Bestellers gelieferte Waren. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Eine Haftung von uns bei Falschlieferung durch Übersehen eines Fehlers bei Prüfung des Korrekturabzuges durch den Kunden kann nicht übernommen werden. Wird auf einem Korrekturabzug verzichtet, so können Ersatzansprüche wegen evtl. entstandener Textfehler nicht gestellt werden. Bei Vorliegen von Mängeln, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Instandsetzung des gelieferten Artikels oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Die Instandsetzung erfolgt in Wolnzach. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von uns nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind, oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, diese unmöglich sind oder eine Ersatzlieferung oder zwei Nachbesserungsversuche endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für ein Ersatzstück oder eine Nachbesserung beträgt die Leistungsfrist 1 Monat. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Vermeidung von Mangelfolgeschäden mitumfasst.
6. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen – wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Bei Fällen grober Fahrlässigkeit oder in sonstigen Fällen – auch in Fällen der Ziff. 3, in denen auch ohne grobes Verschulden eine Haftung nicht ausgeschlossen aber weiter beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf max. den 1,5-fachen Gravurpreis, die Regelung unter Ziff. 3 bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Werkvertrag.
Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch den Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
8. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
9. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 85283 Wolnzach, Sternstrasse 1 a.
10. Datenverarbeitung
Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schützwürdige Interesse des Bestellers an den Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Besteller seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäufer abzutreten.
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile der Firmensitz des Lieferanten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.